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Diese Story basiert auf einer "Betrachtung" ... so um 1958 ...

... jedoch einer sehr kritischen Würdigung. Somit können wir die damaligen Denkweisen und Daten mit den heutigen Erkenntnissen gegenüberstellen und kommentieren.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Grundig unterwirft nicht nur seine Arbeiterinnen, sondern auch seine Betriebsleiter einem strengen Kontrollsystem. In jedes Werk delegierte er einen nur ihm selbst unterstellten Oberkontrolleur, der Qualitätsprüfungen durchführt und dem Firmenchef darüber berichtet.

 

Die Führung des Unternehmens konzentrierte Grundig so weit wie möglich auf sich selbst. In Gesprächen mit anderen Industriegrößen betont Grundig oft seinen exklusiven Rang: Er sei einer der wenigen Konzernherren, die keine Rücksicht auf Aktionärsversammlungen, Aufsichtsratsbeschlüsse und Vorstandssitzungen zu nehmen brauchen. In seinem Konzern regiere nur er, und das sei seine Stärke.

 

Doch mehr als solche Auszeichnungen schätzt Grundig den klingenden Gewinn. Finanzberater Josef Schäfer hält sich viel darauf zugute, daß er dem ehemaligen Rundfunkhändler Grundig das richtige steuersparende Konzernschema für seine Firmen entworfen hat. Schäfer: „Grundig hatte von bilanz- und steuertechnischen Dingen zunächst keine Ahnung, aber er begriff sehr schnell. Ich habe seine Firmen dann nach drei Kategorien geordnet: Besitzfirmen, Betriebsfirmen und Vertriebsfirmen, die unabhängig voneinander bilanzieren."

 

Hauptbesitzfirma, der fast alle Fabrikgrundstücke und Gebäude gehören, ist die

  • Elektromechanische Fabrik, Fürth, (Geschäftskapital drei Millionen Mark). Sie vermietet die Fertigungsstätten an die Hauptbetriebsfirma
  • Grundig-Radio-Werke GmbH (Stammkapital 730 000 Mark). Den Vertrieb der Produkte übernehmen dann die
  • Grundig Verkaufs-GmbH (Rundfunk-, Fernseh- und Tonbandgeräte) und
  • Grundig Electronic GmbH (technische Instrumente, Fernkameras, Diktiergeräte).

 

Zu Grundigs Konzern gehören dann noch

  • die neue Grundig-Bank GmbH in Frankfurt (l Million Mark Stammkapital)
  • die Lumophon Verwaltungs-GmbH (500 000 Mark Stammkapital),
  • die Elektromechanische Versuchsanstalt und
  • Grundigs Beteiligungen an der Triumph und Adler Werke AG.

 

Die Firmenkonstruktion gestattet es ihm, die Gewinne geschickt aufzuteilen, so daß er nicht mit den gesamten Konzerneinnahmen der scharfen Besteuerung unterliegt, die der Fiskus für die Höchstgewinne der Industrie vorsieht.

 

Da Grundig seine Gewinne nicht wie die großen Aktiengesellschaften der Industrie mit Aktionären zu teilen braucht, konnte er seine Erträge jahrelang in die Betriebe stecken und seine neuen Fabrikeinrichtungen und Versuchslaboratorien selbst finanzieren. „Auf der Aktivseite der konsolidierten Bilanz", so sagt Finanzberater Schäfer, ,.stehen rund 80 Millionen Mark."

 

Dieses Vermögen, außer seinem sonstigen Besitz, wie Schloßgut Hohenburg, hat Grundig in knapp zehn Jahren zusammengetragen. Auf der Passivseite der Bilanz verbuchte Schäfer noch beträchtliche Summen als Rückstellungen: das sind Verbindlichkeiten, deren Höhe und Fälligkeit noch umstritten sind.

 

Ein Posten von 15 Millionen Mark dient zum Beispiel (sagt Schäfer 1958) als Rückstellung für ungeklärte Lizenz- und Patentstreitigkeiten. Schäfer hat das Finanzamt davon überzeugt, daß Grundig diesen Betrag auswerfen müßte, wenn die Gerichte zugunsten der Erfinder und Patentinhaber entscheiden, die von Grundig noch Lizenzgebühren, Verzugszinsen und sonstige Entschädigungen für die Auswertung ihrer geistigen Arbeit verlangen. Dieses Geld ist für den Konzernchef solange eine echte Kapitalreserve, wie die Prozesse noch schweben und das Finanzamt überzeugt ist, daß diese Rückstellungen nicht überhöht sind.
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Die andere Seite des Max Grundig

Jetzt kommt die Kehrseite der Medallie:

Auf eine halbe Million des Rückstellungsbetrages erhebt der Elektro-Ingenieur Kurt Bier. 35 (das war 1958), aus Schliersee in Oberbayern Anspruch. Er behauptet, es sei zum großen Teil sein Verdienst, daß Grundig sich heute in seiner Superlativwerbung als „größten Tonbandgeräte-Fabrikanten der Welt" bezeichnen darf.
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  • Anmerkung der Redaktion: Wir bewegen uns im Jahr 1958. Da waren eine halbe Million West-Mark ein unvorstellbares Vermögen.

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Tatsächlich hat Kurt Bier den Radiofachmann Max Grundig 1951 veranlaßt, die Tonbandgeräteproduktion in sein damals noch recht bescheidenes Fabrikationsprogramm aufzunehmen: Bier präsentierte 1951 dem Fürther Fabrikanten eine selbstentwickelte Tonband-Apparatur, die Max Grundig ausnehmend gut gefiel. Er schloß mit Kurt Bier sofort einen Lizenzvertrag ab, der ihm alle Rechte der Auswertung dieser Konstruktion garantierte.
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Hintergrund war, daß Bier eigentlich mit den Lumophon-Werken dieses Bandgerät bauen wollte. Doch die hatten Ertrags- oder Geldsorgen und haben den ganzen Laden kurzerhand (und überraschend) an Grundig verkauft.
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Grundig verpflichtete sich damals also, den Erfinder Kurt Bier mit 1,5 Prozent am Umsatz der Tonbandgeräte zu beteiligen. Außerdem wurden Kurt Bier 1.200.- Mark monatlich für seine Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei Grundig zugesichert. (Anmerkung: Auch das war sehr viel Geld.) Monatelang fühlten sich Bier und Grundig nahezu freundschaftlich verbunden. Das Tonband- gerätegeschäft florierte sehr bald. Die Umsätze der Fürther Firma stiegen, und in gleichem Maße wuchs auch der Kontenstand des Lizenzgebers Bier. In einigen Monaten wurden dem Erfinder fünfstellige Summen angewiesen.
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Doch dieser Geldstrom versiegte plötzlich, als Max Grundig seinem Erfinderstar Bier 1952 mitteilte, daß er ihm künftig keine Lizenzgelder mehr zahlen könne: inzwischen sei nämlich Biers Erfindung durch die Konstruktionsabteilung des Werkes derartig verbessert worden, daß sie nicht mehr die Merkmale des „seinerzeitigen Musters" trage.
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Diese Begründung dünkte Bier sehr fadenscheinig. Er sah sich Grundigs neuen Wurf an und stellte fest: Das neue Gerät unterschied sich von seinem Urtyp nur durch ein Ergänzungsteil an der Magnetkupplung und einige kleine äußerliche Veränderungen. Bier pochte deswegen auf Fortzahlung der Lizenzgebühren, was Grundig ihm so übel nahm, daß er ihn kurz darauf aus dem Mitarbeiterverhältnis entließ. Daraufhin reichte Bier beim Landgericht Nürnberg Zivilklage ein.

Man muß es wissen, was da wirklich abgegangen sein soll . . .

 

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