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Der Kampf um das "Serial Copy Management System" (SCMS)

von Gert Redlich im Juli 2020 - Als die Philips/SONY CD ab 1983/84 marktfähig war, konnten sich die Studios und Plattenfirmen - also die gesamte Musikindustrie einschließlich der GEMA und der amerikanischen RIAA - einfach nicht vorstellen, daß das Medium CD irgendwann einmal von Jedermann beschreibar werden könnte.

Darum, also als SONY 1986 den ersten DAT Recorder Prototyp vorstellte, ging ein gewaltiger Aufschrei durch diese Branche, jetzt stünde der Ruin vor der Tür. Gemeint waren sicherlich die bislang so problemlos "sprudelnden" und "eingespülten" exorbitanten Gewinne. Zu der Zeit um 1999/2000 ging es den weltweiten Hardware-Herstellern finanziell bereits so schlecht, daß viele aufgeben mußten. In der Musikindustrie war das bis zu der Zeit noch anders.
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Die Entscheider in der gesamten Musikindustrie - weltweit - hatten überhaupt keine Zukunftsvisionen oder auch nur annähernd irgendwelche vorausschauenden Ahnungen, wie schnell sich die gesamte digitale Technik fortentwickeln würde. (Siehe unsere deutsche KFZ-Industrie in 2020 mit der Corona Krise).

Ganz offensichtlich waren die unendlichen und selbsttätig "sprudelnden" Pfründe so fett und sättigend, daß man sich auch gar keine Sorgen machen mußte. James Last und H. v. Karajan fütterten die großen (deutschen) Plattenfirmen mit unvorstellbaren Gewinnen.

Und jetzt gab es ganz plötzlich eine neue verlustfreie Speicher- und Kopier-Technik von unglaublicher Qualität, die das alles - vor allem für jeden erschwinglich preiswert - auf den Kopf stellen könnte. Die muß man natürlich - mit allen legalen oder auch nur halbwegs legalen Mitteln - verhindern und ununterbrochen medial verteufeln.
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Wir Ingenieure von der technischen Seite hatten aber mitbekommen, daß es ab 1980/81 die ersten PCM Audio-Recorder für die großen Plattenstudios bereits gab. Also die nahezu verlustfreie digitale Aufzeichnung von höchstwertigen Konzertaufnahmen auf Magnetband war überhaupt nichts Neues. Und daß diese Digital-Technik fortschreiten würde, war geschriebenes EDV Gesetz.
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Diese Blindheit forderte junge Ingenieure heraus.

Die Musikindustrie erzwang eine angeblich nicht zu knackende Kopierschutztechnik bzw. Sperre, die das nunmehr verlustlose Kopieren durch jedermann verhindern sollte. Doch ab den Anfängen der modernen EDV- und PC-Technik etwa 1984 hatten wir Ingenieure gelernt : was Du da (in den PC) rein bekommst, bekommst Du auch wieder raus.

Es war für ganz normale Datentechniker also ein Leichtes, herauszufinden, daß es lediglich ein einzelnes klitzekleines Bit ist, das bei der Aufnahme im Recorder abgefragt würde und wurde.

Ist dieses Bit gesetzt, verweigert die (zwangsweise modifizierte) Software im Recorder die Aufnahme. Wenn ich also herausfinde, daß in dem ausgehenden Datenstrom der digitalen Quelle immer an der gleichen stelle in einem 16bit "Wort" dieses Bit die Blockkade bewirkt, na dann filtern wir dieses verdammte Bit einfach raus.

Nachzutragen ist natürlich, daß dieses SCMS Bit auf der CD drauf ist (sein sollte) und dem normalen CD Player "nicht weh tut". Bei der CD-Wiedergabe über den analogen Audio-Ausgang ist dieses Bit sowieso bedeutungslos. Erst bei der Übergabe per digitaler Leitung an den Aufnahmerecorder würde es wirksam.
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Bei uns im Labor sind 2 solcher Geräte aus den 1990ern bekannt

Aus Berlin kam der HUCHT DAT-Copyprozessor (1992 für ehemals etwa 598.-DM) und es gab auch von Techno-Lab den DIGICON DC1 (1993) und DC2 von Daniel Sobotta (ehemals etwa 298.- DM).

Die Geräte wurden auch entsprechend beworben, sie würden das Kopieren von digitalen Musikdaten ermöglichen, weil je eine private Kopie eines Musikstückes durch die pauschale Abgeltung urheberrechtlich erlaubt sei.

Doch die cleveren Anwälte und gut bezahlten Lobbyisten der Musikindustrie im Bundestag und in Brüssel fanden einen Trick bzw. eine Lücke für ein neues Gesetzesvorhaben (bzw. eine Ergänzung im europäischen Urheberrecht) und setzten monatelang alle Hebel in Bewegung, daß das Aushebeln einer wie auch immer gestalteten Kopiersperre vom Gesetzgeber verboten würde.

Und es gelang - vordergründig. Nach einiger Zeit wurde solch ein Gesetz fast unbemerkt duch die Ausschüsse und den Bundestag "geschlichen" oder "geprügelt".

Von nun an hatten die Vertreter der Musikindustrie eine rechtliche Handhabe, gegen die Hersteller und Vertreiber und (kommerziellen) Benutzer solch eines kleinen Kästchens vorzugehen.

Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft musste auf Antrag Amtshilfe leisten, und sei es noch so blöd und trivial. Recht mußte damals um 2001 Recht bleiben, auch wenn es sichtbarer Unsinn war. Heute in 2020 ist das anders, da gilt das Recht fast nichts mehr. Minister und Behörden können das Recht biegen und schaukeln und mit Füßen treten, es ist einfach ganz normal (gemacht worden).
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Die "Strafe" für die Kurzsichtigkeit folgte auf dem Fuße

Die MI (steht für Musikindustrie) hatte sich mit dem rigorosen Vorgehen keine Feunde gemacht - im Gegenteil. Auf einmal war die CD beschreibbar. Das konnte man auch mit vielen Anwälten einfach nicht mehr blocken. Die MI biß sich die Zähne aus. Und dann kamen diese kleinen USB Sticks, von der Kapazität viel größer als CD und DVD und dazu noch viel einfacher zu "beschreiben".

Und auch die Musikbearbeitung auf dem PC setzte ganz andere Maßstäbe. Da interessierte überhaupt kein Copy-Bit mehr. Und man konnte dieses Gesetz nicht mehr anwenden. - Als dann das Internet mit der Streaming Technik "aus der Wolke" aufkam, war das Pulver der MI vollends verschossen. Auch mit jeder Menge von Anwälten war das nicht mehr zu stoppen.

Als dann auch noch raus kam, mit welchen gigantischen Gewinnen die Medienhäuser, Plattenstudios und Filmstudios arbeiteten, war das gesamte auch noch so kulante Verständnis vollends aufgebraucht. Dazu kam auch noch raus, daß die GEMA von den Einnahem, die sie so vehement über manch makabre Bestimmung in unseren Gesetzen eintrieben, einen riesen "Batzen" für sich selbst einbehielt und gigantische Gehälter zahlt(e).

Also das ganze System ist an seinem Ende angekommen und "die" haben es immer noch nicht gemerkt. Die MI hat es quasi selbst in den Sand gsetzt. Der Kampf gegen diese Copy-Prozessoren war der eigentliche Anfang vom Ende. Neue Ideen hätten viel Porzellan gerettet, das jetzt als Scherbenhaufen zu deren Füßen liegt. Wir glauben der MI und der GEMA kein Wort mehr.
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Im amerikanischen Billboard Magazine April 1997 stand dies:

RIAA Pursues 1st AHRA Violation
BY PAUL VERNA - NEW YORK


For the first time since the passage of the 1992 "Audio Home Recording Act" (AHRA), the "Recording Industry Assn. of America" (RIAA) has cracked down on a manufacturer of a device designed to circumvent a key copyright-protection provision of that law.

Under AHRA, all consumer DAT recorders sold in the U.S. must contain "Serial Copyright Management System" (SCMS) circuitry, which prevents more than one digital copy of a master to be made. The industry's intent in creating the legislation was to avert rampant digital copying - which, unlike analog copying, does not result in any audible loss in sound quality from one tape to another, even after repeated copying.

The manufacturer, Technolab Digital Systems Inc. of Los Angeles, has been marketing the DigiCon 2, a device that blocks the SCMS chip, according to RIAA VP/associate director of anti-piracy Frank Creighton.

While the AHRA exempts (aussschließt) professional DAT recorders, the DigiCon 2 was unequivocally marketed at consumers through mailorder catalog Musician's Friend, according to Creighton.

"They advertised it as an intermediary device between the recording device and the playing device to enable the recording device to read [the tape] as a nonprotected sound recording," says Creighton.

On April 9th 1997, RIAA investigators raided Technolab's Los Angeles premises and confiscated approximately 50 DigiCon 2 units in the process of being manufactured, according to Creighton. In addition, the RIAA seized circuit boards, casings, instructional manuals, and other materials used to manufacture the DigiCon 2 - which Technolab was selling for approximately $200.

Prior to executing the raid, the RIAA had obtained a temporary restraining order against Technolab. An RIAA statement says the Washington, D.C.-based association is now seeking "preliminary and permanent injunctions barring the defendants from any further manufacturing, advertising, or distribution of the DigiCon 2; a court order requiring the defendants to give up their inventory of DigiCon 2s for destruction; [and] statutory damages in the amount of $2,500 per device involved in any violation."

While Creighton admits that there is sometimes "a fine line" between consumer and professional DAT machines, he says there was no mistaking Technolab's advertising and marketing as being geared to consumer-level DAT users. A mainstream format in recording studios, DAT never caught on as a consumer medium. Nevertheless, a small population of nonprofessional recording enthusiasts use low-cost portable DAT units. At press time, Technolab principal Daniel Sobotta had no comment on the RIAA action.

Ein Artikel in der STEREO Mai 2001 über das Gesetz

EUROPÄISCHES URHEBERRECHT NIMMT GESTALT AN
Aus für COPY-KNACKER

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  • Nach jahrelangem Hin und Her kann das neue Urheberrecht der EU nun endlich in Kraft treten.
  • Dürfen wir nach wie vor Musik zum privaten Gebrauch kopieren?
  • Werden die GEMA-Abgaben erhöht?
  • Machen wir uns künftig strafbar, wenn wir Kopierschutz-Knacker einsetzen?
  • Wir haben das EU-Papier durchforstet und Experten nach ihrer Meinung gefragt

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Europas Mühlen mahlen langsam.

Wenn neue Gesetze entstehen sollen, müssen nicht nur 15 Nationalstaaten unter einen Hut gebracht werden, sondern auch drei gewichtige Gremien: die Kommission – das sind die Vollzeit-Europäer in Brüssel –, der Ministerrat, bestehend aus den jeweils zuständigen Fachministern der 15 Mitgliedsstaaten, und das Europäische Parlament. Auf diesem langen Marsch durch die Gremien ist die neue Urheberrechts-Richtlinie seit über vier Jahren. Von der Kommission zum Parlament, zurück zur Kommission, von dort zum Ministerrat und wieder zum Parlament: Auf jeder Etappe wird geändert, hinzugefügt, gestrichen.

Doch nun erscheint Licht am Ende des Tunnels. Das Parlament hat die Urheberrechts-Richtlinie in zweiter Lesung und damit endgültig verabschiedet. Und weil es diesmal nur geringfügige, rein redaktionelle Änderungen vorgenommen hat, braucht der Ministerrat das Werk nur noch abzunicken – was in diesen Wochen geschehen dürfte. Danach haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Im Vorfeld der entscheidenden Parlamentssitzung hatte es noch an die 200 Änderungsanträge gegeben, die auf massiven Druck von Musikindustrie und Verwertungsgesellschaften zustande gekommen waren. Doch das Parlament beugte sich diesem Druck nicht und wies fast alle Änderungswünsche ab – wohl auch, um das Verfahren endlich zum Abschluss zu bringen.

Freilich wurde das Ziel, einheitliche Abgaben auf Geräte und Medien in Europa zu schaffen, nicht erreicht. Im Sinne eines funktionierenden Binnenmarktes wäre das wichtig gewesen: Damit nicht etwa die Franzosen ihre Cassetten oder CD-Rohlinge in Deutschland kaufen, weil die GEMA-Abgabe hier geringer ist als in Frankreich.

Der kleinste gemeinsame Nenner

Man einigte sich, wie so oft in der EU, auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Immerhin stellt die Richtlinie aber klipp und klar fest: Die Mitgliedsstaaten können das Kopieren zum privaten Gebrauch erlauben, sofern die Urheber dafür einen gerechten Ausgleich erhalten – zum Beispiel in Form einer Pauschalabgabe beim Kauf von Aufnahmegeräten und/oder Leer-Tonträgern.

Genau diese Regelung gilt in Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern bisher schon – daran wird sich also im Prinzip nichts ändern. Nur über die Höhe der Abgaben wird, auf nationaler Ebene, neu zu verhandeln sein. Bisher bezahlen wir beim Kauf eines Audio-Recorders 2,50 Mark und pro Tonträger-Spielstunde 12 Pfennig. Die Bundesregierung hat schon signalisiert, dass sie diese Sätze, die seit 1985 unverändert gelten, erhöhen und differenzieren will. So sollen digitale Medien künftig stärker belastet werden als analoge, und wiederbespielbare mehr als nicht-löschbare.

Im Übrigen will die Bundesregierung auch CD-Brenner und PC-Rohlinge in die Abgabenpflicht einbeziehen. Ob sie freilich so weit geht wie Frankreich, wo neuerdings für digitale Audio-Rohlinge über eine Mark an Abgaben fällig werden, darf bezweifelt werden. Da wird es im Bundestag noch heiße Diskussionen geben.

Nach wie vor gilt die Privatkopie

Zu Gunsten der Verbraucher entschärft wurde der Passus über die Privatkopie, die das EU-Parlament ursprünglich nur „zur privaten und persönlichen Verwendung“ zulassen wollte. Das hätte bedeutet, dass Sie die Kopie selbst nutzen müssen, also zum Beispiel nicht verschenken dürfen. Jetzt ist nur noch vom „privaten Gebrauch“ die Rede, und „privat“ schließt ja eigentlich nur die öffentliche, berufliche und gewerbliche Nutzung aus. Die Musikindustrie ist da freilich anderer Meinung – siehe Kasten.

Interessant ist auch die Bemerkung in der neuen Richtlinie, dass bei der Festsetzung der Vergütung („GEMA-Abgabe“) die technischen Kopierschutzmaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Will sagen: Je stärker das Kopieren durch solche Maßnahmen eingeschränkt ist, desto geringer die Vergütung. Sollte die Musikindustrie eines Tages mit ihren Copy-Bits und Wasserzeichen eine totale Kopiersperre durchsetzen, wäre natürlich keinerlei Abgabe mehr gerechtfertigt. Allerdings hält die Richtlinie ausdrücklich fest, dass die Urheber durch technische Maßnahmen die Anzahl der Kopien beschränken dürfen.

Künftig möchte die Musikindustrie den „International Sound Recording Code" (ISRC), der jedes Musikstück eindeutig kennzeichnet, mittels Wasserzeichen-Technik im Musiksignal verankern und die Recorder-Hersteller verpflichten, diesen Code auszulesen, im Gerät dauerhaft zu speichern und so sicherzustellen, dass jedes Musikstück nur ein einziges Mal pro Recorder kopiert werden kann.
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Kopierschutz-Knacker jetzt teilweise illegal

Eine deutlich härtere Gangart als das bisherige deutsche Urheberrecht legt die neue EU-Richtlinie beim Thema Kopierschutz-Knacker vor. Bisher waren diese Gerätchen völlig legal, doch künftig soll die „Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen" unter Strafe gestellt werden.

  • Anmerkung : Der Passus „Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen" ist wieder mal ungenau formuliertes Wischiwaschi Blablabla, das den Juristen eine Menge Türchen offen läßt, bei entsprechendem Aufwand an Honoraren, einen Prozess anzukurbeln (und zu gewinnen). Das Copy Bit ist solch eine trival dämliche simple "Erfindung", die heutzutage nicht mal mehr zu einem Lächeln verleitet.


Weiter im Text:
Copy-Bits dürfen weder geändert noch entfernt werden, und wer Musikstücke mit manipulierter Kopierschutzinformation weiterverbreitet, macht sich ebenfalls strafbar. Auch Herstellung, Verkauf oder Vermietung der Copy-Prozessoren werden verboten.

Ebenso betroffen sind die Hersteller von Macrovision-Killern, die das Kopieren von DVD auf VHS-Cassette ermöglichen, und von allerlei Codefree-Hard- und Software, die auf DVD-Playern auch Scheiben mit amerikanischem Regionalcode zum Laufen bringen. Nicht strafbar ist allerdings der bloße Besitz eines Copyknackers - solange er nicht zu kommerziellen Zwecken dient.

Für die Hersteller der Copy-Prozessoren lässt das neue Gesetz allenfalls eine Hintertür offen: Nur wenn die Umgehung des Kopierschutzes der Hauptzweck dieser Geräte ist und sie darüber hinaus nur einen begrenzten Nutzen haben, trifft das Verbot zu. Mit etwas Fantasie könnte man sich nun allerlei Varianten vorstellen, die den Hauptzweck in eine andere Richtung verlagern:

Etwa eine universelle digitale Umschalteinheit mit Opto/Koax- und Koax/Opto-Umsetzung (das sind die fast überall vorhandenen SPDIF Anschlüsse) und Anti-Jitter-Behandlung, die ganz nebenbei auch den Kopierschutz außer Gefecht setzt.

  • Anmerkung : Hier im Artikel wurde der Verweis auf den legalen professionellen Einsatz in Studio-Betrieben oder beim Rundfunk ganz gezielt außer Acht gelassen oder sogar bewußt "vergessen". Wecke ja keine schlafenden Hunde ........


Wenn Sie sich die juristische Prosa im O-Ton auf der Zunge zergehen lassen wollen: Die aktuellen Dokumente zum EU-Urheberrecht finden Sie unter europa.eu. int/comm/internal_market/de/intprop/int prop/news.

Zwei Tipps zum Schluss:
Wer immer schon mal mit einem Copyknacker geliebäugelt hat, sollte nicht zögern bis es zu spät ist. Und: Schimpfen Sie nicht zu laut über die GEMA-Abgabe, selbst wenn Sie bald erhöht wird: Solange wir diesen Obolus zahlen, können wir auf unser Recht pochen, Musik zum privaten Gebrauch zu kopieren.

Der Autor dieses Artikels in der STEREO im Mai 2001 war Ulrich Wienforth

Hier kommen die Ausnahmen. Für den Hausgebrauch ist Absatz 2b entscheidend: Die EU-Staaten können weiterhin das Kopieren zum privaten Gebrauch gegen eine angemessene Pauschalgebühr („GEMA-Abgabe") erlauben. Die Einschränkung „zum persönlichen Gebrauch" wurde gestrichen.
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  • Anmerkung : Auch hier ist die Formulierung ungeschickt. Was ist eine "angemessene" GEMA Abgabe ? Hier ist der Vergleich mit der Definition von "gerecht" und "Gerechtigkeit" zutreffend. Wenn Sie fünf Juristen fragen, was ist "gerecht", bekommen Sie als Antwort 7 völlig verschiedene Definitionen über Gerechtigkeit. Sowohl bei Geisteswissenschaftlern wie auch bei Philosophen gibt es keine Definition von "Gerechtigkeit".

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Copyknacker im Überblick - Stand Mai 2001 (also lange out)

Modell Beschreibung Preis/DM
Hör-An Gemini Koax/Opto Externer Copyprocessor für alle Digitalrecorder, 1 Koax-Eingang, 1 Opto-Ausgang 300,–
Hör-An Gemini Opto/Opto Externer Copyprocessor für alle Digitalrecorder, 1 Opto-Eingang, 1 Opto-Ausgang 300,–
Hucht MK III-CE Externer Copyprocessor, nicht für CD-Recorder von Marantz und Philips, AES/EBU-Erkennung 400,–
Hucht CDQ1-IHF Externer Copyprocessor, auch für CD-Recorder von Marantz und Philips 400,–
Hucht ICP1-CE Externer Universal-Copyprocessor mit Subcode-Umsetzer (wählbar), AES-EBU-Konvertierung 700,–
Hucht CP-E V 2.0 Einbauplatine, nicht für CD-Recorder von Marantz und Philips, Einbaukosten DM 50,– 250,–
Hucht CP-E V 3.0 Einbauplatine, speziell auch für CD-Recorder von Marantz und Philips, Einbaukosten DM 40,– 250,–

INTERVIEW I (die Sicht der Musikindiustrie in 2001)
„Kopieren und verschenken nicht erlaubt“

Dr. Thorsten Braun vom deutschen Dachverband der Musikindustrie:

STEREO: Herr Dr. Braun, wird sich aus Ihrer Sicht an dem Recht, Musik zum privaten Gebrauch zu kopieren, etwas ändern?

Dr. Braun: Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie kann die Vorschrift unseres deutschen Urheberrechtsgesetzes bestehen bleiben, wonach die Anfertigung einzelner Kopien zum privaten Gebrauch zulässig ist. Als Ausgleich für diese Vervielfältigungen müssen die Rechteinhaber aber eine angemessene Vergütung erhalten, die in Deutschland über die Geräte- und Leermedienvergütungen realisiert wird. Gleichzeitig eröffnet die Richtlinie den Rechteinhabern aber auch die Möglichkeit, ihre Leistungen mit technischen Maßnahmen zu schützen. Bestehende Vergütungssysteme werden dadurch allerdings nicht von vornherein überflüssig.

STEREO: Ursprünglich sollte es in der EU-Richtlinie heißen: „...zur ausschließlich privaten und persönlichen Verwendung...“. In der jetzigen Fassung steht nur noch „...zum privaten Gebrauch...“. Wenn ich eine CD kopiere und einem Freund schenke, ist das nicht auch „privater Gebrauch“?

Dr. Braun: Die Formulierung „zur ausschließlich privaten und persönlichen Verwendung“ bedeutet nichts anderes als der jetzt beschlossene Wortlaut „zum privaten Gebrauch“. Auch in unserem deutschen Urheberrechtsgesetz hieß es früher „persönlicher Gebrauch“. Das ist später in „privater Gebrauch“ geändert worden, ohne dass damit eine Erweiterung der Kopierbefugnisse bezweckt gewesen wäre. Der Gesetzgeber sah beide Begriffe als gleichbedeutend an. Wenn ich eine CD kopiere und einem Freund schenke, bezwecke ich von vornherein nicht mehr einen „eigenen“ Gebrauch (denn „privater“ Gebrauch muss immer auch ein eigener sein), sondern den Gebrauch durch eine andere Person. Schließlich gebe ich die Kopie weg und kann sie selbst nicht mehr nutzen. Deshalb ist dieser Fall nicht mehr vom Urheberrechtsgesetz gedeckt, auch wenn einige das anders sehen wollen.

STEREO: Den Kopierschutz-Knackern soll es nach dem neuen EU-Recht an den Kragen gehen. Können Sie sich vorstellen, dass der Bundesverband Phono dann gegen Hersteller wie Hucht & Co gerichtlich vorgeht?

Dr. Braun: Natürlich werden die Rechteinhaber, die ihre kreativen Leistungen auch mit technischen Mitteln schützen, ihre Rechte gegen alle durchsetzen, die gesetzeswidrig die Umgehung dieser technischen Sicherungen ermöglichen. In welcher Form das geschehen wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
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  • Anmerkung : Diese teilweise sehr weit hergeholten einseitigen Aussagen des MI-Juristen sind seit über 15 Jahren Makulatur. Es stellte sich heraus, daß sehr viel Geld in Millionenhöhe von den eingetriebenen Zwangsabgaben für die Aufführungsrechte im Nirwana versickert und eben nicht oder nur teilweise bei den Urhebern ankommt.

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INTERVIEW II (die Sicht der Geräteindiustrie in 2001)
„Bis zu drei Kopien erlaubt“

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  • Anmerkung : Gleichmal eine Ergänzung zu den natürlich auch wieder einseitigen Aussagen des Herrn Fischer: Geltendes Recht wird bei uns in Deutschland mit jeweils aktuellen Gerichtsurteilen ergänzt bzw. präzisiert. Diese (oft höchstrichterlichen) Urteile sind in den sogenannten Kommentaren, das sind ganz dicke Bücher, die jedes Jahr herausgegeben werden, ausführlich kommentiert. So ist es laut geltendem Recht jedem Bürger erlaubt, bis zu sieben !!!, also nicht nur die im Gesetzestext benannten 3 Kopien für den persönlichen Gebrauch anzufertigen. Das können CDs sein, auch Bandkopien oder Dateien usw.

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Hans-Martin Fischer vom Dachverband der Geräteindustrie (ZVEI):

STEREO: Herr Fischer, dürfen wir künftig nur noch ein Mal pro Titel und Recorder kopieren?

Fischer: Das sehe ich nicht. Die Bundesjustizministerin hat gesagt, dass bis zu drei freie Kopien weiterhin möglich sein müssen. Diese Aussage (Anmerkung : von 2000) ist für die CE-Industrie von großer Bedeutung. Da es ja bei den Abgaben auf Recorder und Ton- und Bildträgern bleiben soll, muss der Konsument auch einen Gegenwert, also eine entsprechende Kopiermöglichkeit bekommen. Eine freie Kopie ist da zu wenig.

STEREO: Deckt die neue EU-Richtlinie aus Ihrer Sicht denn das private Verschenken einer kopierten CD?

Fischer: Ich meine ja.
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  • Anmerkung : Er meint "ja". Das ist eine ganz vage beinahe schon dumme Aussage. Zu der Zeit um 2000 gab es bereits handfeste Urteile, was exakt erlaubt war und was nicht. Und genau das hätte der befragte Fachman vom Dachverband exakt wissen können oder wissen sollen. Verschenken heißt im Juristendeutsch "abgeben" ohne materielle oder immaterielle Gegenleistung und das ist bei "Freunden" (auch hier auf die juristische Definition von "Freund" achten) erlaubt. Nicht erlaubt ist das Verschenken an "nur" Bekannte oder an Fremde.

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Wie will ich diese private Aktion vom privaten Gebrauch trennen? Zudem müssen die Regelungen vollziehbar bleiben. Wie will man das, wenn es nicht unter privaten Gebrauch fallen würde, kontrollieren? Gesteuert wird das Ganze ohnehin wieder über die Frage, wie oft kopiert werden darf, ohne einen besonderen Obolus entrichten zu müssen. Da kann man technisch vorsorgen.

STEREO: Wie hoch darf die künftige Urheber-Abgabe in Deutschland sein?

Fischer: Bei rückläufigen Gerätepreisen sind schon die geltenden Abgaben eine schwere Bürde. Hier ist keine Luft mehr drinnen, zumal unsere europäischen Nachbarn die Abgabenlandschaft teilweise erheblich verbraucherfreundlicher gestalten. Bei noch höheren Abgaben würde der Wettbewerb weiter verzerrt. Mit Sicherheit müssen die Urheber zu auskömmlichen Vergütungen kommen. Es kommt aber nicht darauf an, die Abgaben auf Geräte und Träger zu erhöhen, es kommt darauf an, was „hinten“ beim Urheber ankommt. Die Abgaben müssen so sein, dass die modernen Medien für den Konsumenten weiter attraktiv sind. Dann wird der Urheber, wenn die wirtschaftlich vertretbaren Abgaben bei ihm entsprechend ankommen, weiter von diesen profitieren. Eins ist noch ganz wichtig: Keinesfalls darf über die Abgaben der Schaden rechtswidrig gefertigter Raubkopien sozialisiert werden. Das würde der Verbraucher gar nicht mehr verstehen.
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